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Letzte Aktualisierung am 14.07.2019
Die Geschichte der Burgruine Weißenstein
Die
erste
urkundliche
Nachricht,
die
sich
vom
Weißenstein,
oder
besser
gesagt
von
seinen
Besitzern
erhalten
hat,
stammt
aus
dem
Jahr
1279.
Am
21.
März
dieses
Jahres
übergaben
die
Landgrafen
Friedrich
II.
und
Gebhard
IV.
von
Leuchtenberg
vier
Höfe
und
die
Mühle
in
dem
bei
Wernberg
zwischen
Weiden
und
Nabburg,
gelegenen
Ort
Köblitz
dem
Zisterzienserkloster
Waldsassen.
Zusammen
mit
mehreren
Vertretern
der
Familie
Nothaft
erscheint
ein
“Wolff
de
Wisstenstein”
unter
den
Zeugen dieser Güterübertragung.
Nach
1200
-
ein
genauer
Zeitpunkt
ließ
sich
bisher
nicht
definieren
-
erwarb
Albrecht
Nothaft
(VI.)
erste
Anteile
des
Weißensteins.
Im
Thronstreit
zwischen
Ludwig
dem
Bayern
und
Friedrich
dem
Schönen
von
Österreich
,
hielt
es
Albrecht
Nothaft
(VI.)
mit
König
Ludwigs
Bruder,
dem
Pfalzgrafen
Rudolf,
einem
Parteigängers
Friedrichs
von
Österreich.
Infolgedessen
wurde
er
in
die
kriegerischen
Auseinandersetzungen
zwischen
beiden
Parteien
hineingezogen.
1333
verlieh
Ludwig
der
Bayer
seinem
Sohn
Albrecht
Nothaft
(XI.)
alle
kaiserlichen
und
vom
Herzogtum
Bayern
herrührenden
Lehen,
auch
Halsgerichte
und
Jagdrechte,
die
vorher
sein
inzwischen
verstorbener
Vater
besessen
hatte.
Ausdrücklich
heißt
es
dabei,
daß
er
wegen
“krieg,
die
sein
vater
gen
vns
gehabt
hat”,
keinen
Schaden
haben
solle.
Vordem
lag
der
Weißenstein
in
leuchtenbergischem
Gebiet.
1283
veräußerte
Landgraf
Friedrich
II.
von
Leuchtenberg
die
Herrschaft
Waldeck
an
Herzog
Ludwig
von
Bayern.
Im
folgenden
Jahr
übergab
Landgraf
Friedrich
II.
die
Mannlehen,
die
er
sich
beim
Verkauf
der
Herrschaft
Waldeck
vorbehalten
hatte,
an
den
Burggrafen
Friedrich
III.
von
Nürnberg,
so
dass
die
Hohenzollern
in
den
Besitz
von
Hoheitsrechten
an
der
Burg
Weißenstein
kamen.
Am
25.
Juli
1339
erlaubte
es
Burggraf
Johann
II.
von
Nürnberg
dem
Albrecht
(XI.),
daß
er
“die
vest
Weissenstein
...pauen
und
bessern
mag
und
soll,
wie
er
will”.
Daraufhin
wird
wohl
der
großzügige
Erweiterungsbau
des
Weißensteins
ausgeführt
worden
sein,
der
auch
die
östlich
des
Bergfrieds
gelegenen
Felsgruppen
in
die
Wohnbereiche und Befestigungsanlagen der Burg mit einbezog.
Noch
1498
erinnerte
sich
Müller
Stephan
Habauß
zu
Trevesen
an
die
Erzählung
des
alten
“Seghans”
zu
Thumsenreuth,
welcher
ihm
berichtet
hatte,
“das
der
Nothaft
an
diesem
Sloß
annderst
nit
hab,
dann
den
Stainhawffen,
vnd
die
Rinckmauer
ist
nit
sein,
vnd
Ich
gedenngk,
das
das
geschloß
erst
ist
gebawt
worden,
vnd
ist
vor
nichts
anderst
gewesn,
dann
ein
plochwergk”.
Nach
Adalbert
Busl
bedeutet
die
Bezeichnung
“Blochwerk”
eine
Turmburg
mit
einem
in
Blockbau
oder
Fachwerk
aufgeführten
Obergeschoss.
Damit
beschrieb
der
alte
“Senghans”
also
die
Gestalt
des
Bergfrieds
und
charakterisierte
denselben
als
Keimzelle
der
Burg
Weißenstein.
Die
Ringmauer
und
das
“geschoß”
wurden
-
nach
des
“Senghans”
Aussage
-
erst
später
aufgeführt.
Ein
anderer
Zeuge,
Michel
Polant
zu
Trevesen,
berichtete
von
einer
Erzählung,
die
er
vor
Jahren
aus
dem
Munde
des
damals
wohl
achtzigjährigen
Caspar
Rudel
gehört
hatte,
dieser
habe
gesagt,
“das
der
Nothafft
nit
weitter
am
weyssenstain
sollt
haben,
dann
ferre
die
trüpffen
gee
von
dem
schloß,
vnd
Ime
sey
durch
bete
Zugeben
worden,
als
ferre
man
mit
einem
beschlach
hammer
von
der
Mawern
möge
gewerffen,
damit
er
einen
Vorhofe
gemachen
möge.”
Auch
hier
wird
der
ursprünglich
kleinere
Umfang
der
Burg
Weißenstein
deutlich;
der
Vorhof
wurde
erst
später
errichtet.
Ob
es
sich
dabei
jedoch
um
den
durch
die
Anlage
der
Ringmauer
gebildeten
Zwinger
oder
um
eine
Befestigung
jenseits
des
Grabens
handelt,
sei
dahingestellt.
Von
der
Geschichte
mit
dem
Beschlaghammer
berichtete
übrigens
auch
der
Zeuge
Conntz
Sollich
von
Mutschaberg.
Um
die
zitierten
Aussagen
objektiv
werten
zu
können,
ist
allerdings
anzumerken,
dass
sie
durchwegs
von
Zeugen
gemacht
wurden,
die
vom
Pfleger
zu
Waldeck,
Oswalt
von
Seckendorf,
gegen
Hans
(IV.)
Nothaft
von
Weißenstein
aufgeboten
worden
waren.
1341
verkaufte
schließlich
Gebhard
der
Wolff
von
Thumsenreuth
das
letzte
im
Besitz
seiner
Familie
verbliebene
Drittel
des
Weißensteins
an
Albrecht
(XI.)
Nothaft;
damit
war
die
gesamte
Burg
mit
dem
ihr
zugehörigen
Besitz
in
seinen
Händen
vereint.
Albrecht
(XI.)
Nothaft
starb
wohl
1372
oder
1373.
Während
seine
beiden
jüngeren
Söhne
Peter
und
Hans
(II.)
sich
den
Thiersteiner
Besitz
teilten,
erhielt
deren
älterer
Bruder
Albrecht
(XII.)
die
Burg
Weißenstein.
Er
begründete
die
sogenannte
Weißensteiner
Linie
der
Familie
Nothaft,
welche
die
Herrschaft
Weißenstein
bis
zu
ihrem
Aussterben
im Jahr 1718 besaß.
Schon
von
Anfang
an
war
die
Burg
Weißenstein
nicht
im
Besitz
einer
einzigen
Person;
sie
gehörte
dem
Familienverband
und
jedes
Familienmitglied
hatte
einen
gewissen
Anteil
an
der
Burg
und
ihre
Besitzungen.
Erinnern
wir
uns
an
jenen
Gebhard
Wolff
von
Thumsenreuth,
der
bis
1341
noch
ein
Drittel
am
Weißenstein
besaß,
während
seine
leider
nicht
in
Erscheinung
tretenden
Verwandten
ihre
Anteile
bereits
vorher
an
die
Nothaft
veräußert
hatten.
Eine
Burg
auf
deren
verschiedenen
Besitzern
Wohnrechte
und
oft
auch
eigene
Wohnbereiche
zugesprochen
waren,
wird
als
“Ganerbenburg”
bezeichnet.
1464
waren
Fritz
und
Gilg
Nothaft
Besitzer
des
Weißensteins.
Am
4.
Juli
des
genannten
Jahres
schlossen
diese
einen
sogenannten
Burgfriedensvertrag
miteinander.
Aus
dieser
Urkunde
geht
hervor,
dass
die
Burg
damals
nur
noch
sporadisch
von
der
adeligen
Herrschaft
besucht
wurde.
Auf
gemeinsame
Kosten
besoldete
man
den
als
“Pfleger”
bezeichneten
Schlossverwalter
sowie
zwei
Wächter,
die
sich
ständig
im
Schloss
aufzuhalten
hatten.
Der
Pfleger
solle
den
beiden
Burgherren
zu
jeder
Tag-
und
Nachtzeit
Einlass
in
die
Burg
gewähren,
wann
sie
das
für
notwendig
erachten
würden.
Beide
verpflichteten
sich,
“den
andern,
dy
tayl
Im
Schloß
haben”
keinen
Schaden
zuzufügen.
Insbesondere
solle
keiner
ohne
des
andern
Einwilligung
einem
“fursten
oder
vbergenossen”
ein
Öffnungsrecht
einräumen,
oder
seinen
Teil
veräußern.
Bei
äußeren
Angriffen
versprach
man,
sich
gegenseitig
Beistand
zu
leisten.
Streitigkeiten
untereinander
wolle
man
gütlich,
durch
ein
von
beiden
Seiten
zu
bestimmendes
Schiedsgericht
austragen
lassen.
Als
Weißensteiner
Pfleger
sind
bisher
bekannt
geworden:
Um
1453
Hans
Syeder,
etwa 1464 bis 1474 Hans Grembler, 1474 bis um 1500 Lorenz Negber.
Dass
auch
die
Wernberger
Linie
der
Familie
Nothaft,
die
sich
nach
der
bei
Nabburg
gelegenen
Burg
Wernberg
benannte,
Interesse
am
Mitbesitz
des
Weißensteins
hatte,
zeigt
sich
in
einer
Urkunde
vom
1.
Januar
1471;
Heinrich
Nothaft
von
Wernberg
hatte
jeweils
ein
Viertel
des
Weißensteins
von
seinen
Vettern
Fritz
und
Ulrich
Nothaft
vereinbarten
in
dreijährigem
Wechsel
für
den
Unterhalt
und
die
Besatzung
der
Burg
Weißenstein
aufzukommen,
zudem
erkannte
Heinrich
Nothaft
von
Wernberg
den
1464
geschlossenen
Burgfriedensvertrag
an
und
räumte
Fritz
Nothaft
und
seinen
Erben
ein
Vorkaufsrecht
an
seinem
Teil
am
Weißenstein
ein.
Überhaupt
solle
der
Weißenstein
als
Ganerbenhaus
beim
männlichen
Stamm
der
Familie
Nothaft
verbleiben
und
nicht
als
Heiratsgut
oder
Morgengabe
verschrieben
werden.
Jeder
solle
das
Recht
haben,
den
Weißenstein
auf
eigene
Kosten
zur
Kriegs-
und
Fehdeführung
einzusetzen.
Dadurch
entstandene
Schäden
am
Besitz
anderer
Ganerben
hatte
derselbe
dann
allerdings
aus
seinem
eigenen
Vermögen
zu
begleichen.
Schließlich
sollte
keiner
seinen
Teil
am
Weißenstein,
ohne
Wissen
der
anderen
Mitbesitzer
einem
Dritten
zum Zweck der Kriegs- oder Fehdeführung überlassen.
1497
stifteten
die
Nothaft
eine
Frühmesse
in
der
Kirche
zu
Thumsenreuth,
welche
sie
reichlich
mit
Grundstücken,
Weihern
und
Zehnten
dotierten.
Der
Früh-messer
hatte
unter
anderem
die
Verpflichtung,
an
Feiertagen
zur
Burg
Weißenstein
zu
reiten
um
in
der
dortigen
Burgkapelle
Gottesdienst
zu
halten.
Von
der
Burgkapelle
des
Weißenstein
soll
übrigens
auch
-
nach
Aussage
Johann
Baptist
Lehner
-
die
heute
noch
erhaltene
Sterbeglocke
der
Pfarrei
Thumsenreuth,
Nothaft-Glöcklein
genannt,
stammen.
Sie
wurde,
so
berichtet
die
Überlieferung,
nach
der
Auffassung
des
Weißensteins
im 16. Jahrhundert nach Thumsenreuth gebracht.
War
die
Familie
im
14.
und
15.
Jahrhundert
darauf
bedacht,
die
Herrschaft
Weißenstein
abzurun-den
und
zu
konsolidieren,
so
ist
das
16.
Jahrhundert
geprägt
von
Güterteilungen
und
Verkäufen.
1541
wurde
die
Herrschaft
Weißenstein
zwischen
den
Brüdern
Hans,
Erasmus
und
Friedrich
Nothaft
aufgeteilt.
Das
Gut
Thumsenreuth
teilten
sich
Hans
und
Friedrich
Nothaft;
Erasmus
Nothaft
bekam
das
Gut
Krummennaab.
Von
der
Burg
Weißenstein
erhielt
jeder
ein
Drittel.
Allerdings
sind
in
diesem
Teilungsvertrag
keine
Klauseln
enthalten,
die
direkt
auf
den
Weißenstein
Bezug
nehmen,
etwa
über
Baukosten
oder
die
Besetzung
der
Veste.
Es
ist
deshalb
anzunehmen,
dass
die
alte
Burg
schon
damals
nicht
mehr
bewohnt
und
vielleicht
schon
dem
Verfall
preisgegeben
war.
Dies
umsomehr
als
Hans
Nothaft
in
der
Erbteilung
den
Weißenstein
erhalten
habe.
“Er
aber
für
großer
Lanweil
wegen
zum
Weißenstein
nit
bleiben
mögen
vnd
er
hat
dem
Wurstel
zu
Poppenreuth,
seinen
Vnderthonen
einen,
außkaufft”
um
aus
dessen
Gut
einen
Rittersitz
zu
machen.
Nun
versuchte
Hans
Nothaft
die
bisher
zur
Burg
Weißenstein
schuldigen
Frondienste
auf
seinen
Sitz
in
Poppenreuth
zu
ziehen,
wobei
er
allerdings auf den hartnäckigen Widerstand seiner Untertanen stieß.
Die
Ruine
Weißenstein
erhebt
sich
in
863,5
Metern
über
Meereshöhe
im
Bereich
mehrerer
Felsen-
klippen,
die
das
östliche
Ende
des
Steinwaldkammes
markieren,
bevor
derselbe
rund
150
Meter
tief
zum
Geißberg
hin
abbricht.
Die
Entstehung
der
Burg
hängt
mit
zwei
Altstraßenzügen
zusammen,
welche
in
unmittelbarer
Nähe
der
Burg
den
Steinwald
überquerten.
Beide
Trassen
haben
ihren
Ursprung
vor
der
Flächenbesiedlung
des
Umlandes
und
bestanden
mit
Sicherheit
bereits
schon
im
11.
Jahrhundert,
vielleicht
auch
schon
im
10.
Jahrhundert.
Der
Warentransport
wurde
damals
zu
Fuß
oder
mit
Hilfe
von
Saumtieren
und
zweirädrigen
Karren
abgewickelt.
Außerdem
hatten
diese
alten
Wegeführungen
als
Heerstraßen
eine
nicht
zu
unterschätzende
Bedeutung.
Die
damaligen
Straßen
mieden
die
sumpfigen
Niederungen,
welche
in
der
Regel
auf
dem
kürzesten
Weg
überquert
wurden
und
verliefen
gerne
auf
Höhenrücken,
wobei
sie
nicht
selten
wenige
Meter
unterhalb
der
Gebirgskämme
entlang
liefen.
So
führte
auch
eine
Verbindung
des
Kemnath-Creußener
Beckens
mit
dem
Egerer
Becken
über
den
Gebirgskamm
des
Steinwaldes.
Diese
kreuzte
sich
im
Bereich
des
Weißensteins
mit
einer
aus
Thrüringen
kommenden,
über
das
Fichtelgebirge
und
Waldershof
in
Richtung
Weiden
-
Regensburg
führenden
Trasse.
Befestigungen
entstanden
bevorzugt
dort,
wo
sich
Altstraßenrouten
trafen,
oder
wo
es
galt
Flußläufe,
sumpfige
Niederungen
oder
steile
Steigungen
zu
überwinden.
Die
Burgbesatzungen
waren
dann
nicht
nur
für
die
Sicherheit
der
Reisenden,
sondern
auch
für
die
Stellung
von
Vorspannvieh
und
ähnlichem
zuständig.
Solche
Tätigkeiten
stellten
nicht
zu
unterschätzende
Einnahmequellen
dar.
Der
Name
“Weißenstein”
selbst
weist
-
nach
Auskunft
von
Dr.
Bernd
Thieser
-
auf
die
Lage
an
einer
Binnengrenze
hin.
Er
gehört
einer
jüngeren
Namensschicht
aus
dem
12.
oder
13.
Jahrhundert
an,
wobei
durch
die
Gründung
des
Weißensteins
ältere
Strukturen
um
den
“Berg
Zwerenz”
verdeckt und durch die sich bildende Herrschaft Weißenstein abgelöst wurden.
Ferner
ist
auch
die
Polizei-
und
Schutz-
und
Verwaltungsfunktion,
welche
Burgen
im
Bereich
ihrer
Umgebung
ausübten,
wein
wichtiges
Kriterium.
Obwohl
der
strategische
Wert
dieser
später
oft
fernab
der
Verkehrswege
gelegenen
Bauten
im
15.
Jahrhundert
durch
die
Einführung
von
Feuerwaffen
zu
Bedeutungs-losigkeit
herabsank
und
diese
auch
den
Ansprüchen
bezüglich
des
Wohnkomforts
nicht
mehr
genügten,
wurden
viele
solcher
Objekte
noch
längere
Zeit
unter-halten,
um
sich
die
damit
verknüpften
Rechte,
wie
Gerichtsbarkeit
oder
Abgaben,
zu
erhalten.
Wie
schwierig
es
gewesen
ist,
solche
Rechte
auf
andere
Sitze
zu
verlagern,
zeigt
die
bereits
zitierte
Reaktion
der
Untertanen
auf
den
Versuch
Hans
Nofthafts,
die
bisher
zur
Burg
Weißenstein
schuldigen
Frondienste
auf
seinen
Sitz
in
Poppenreuth zu transferieren.
Verfasser: Harald Stark, Kulmbach
Burgruine Weißenstein
Sanierung
Geheimnisse
Archäologische Funde
Übersicht
Burgzugang
Bergfried
Palas
Die Ecktürme